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Die Ausbildung zum/zur Kaufmann/-frau für Büromanagement ist durch die Ausbildungsverordnung in Industrie und Handel (§§ 4, 5 Berufsbildungsgesetz - BBiG) geregelt. Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel 3 Jahre und wird im Ausbildungsbetrieb wie auch an der Berufsschule (duale Ausbildung) durchgeführt.
Kaufleute für Büromanagement führen organisatorische und kaufmännisch-verwaltende Tätigkeiten aus. Sie erledigen z. B. Schriftverkehr, beschaffen Büromaterial, planen und überwachen Termine, bereiten Sitzungen vor und organisieren Dienstreisen. Auch unterstützen sie die Personaleinsatzplanung und kaufen externe Waren und Dienstleistungen ein. Zudem betreuen sie Kunden und wirken an der Auftragsabwicklung mit.
Kaufleute für Büromanagement arbeiten in erster Linie im Büro. Darüber hinaus arbeiten sie gegebenenfalls auch am Empfang oder in Besprechungs- und Schulungsräumen.
Rechtlich ist für diesen Ausbildungsberuf kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Wir erwarten allerdings von unseren Auszubildenden einen mittleren Bildungsabschluss. Hierbei spielt es für uns keine Rolle, ob dieser Bildungsabschluss in einem M-Zug (Mittlere-Reife-Zug) an einer Hauptschule, an einer Realschule, Wirtschaftsschule, Gymnasium oder Gesamtschule erworben wurde.
Für uns sind Anforderungen wie
Schwerpunkte bei der Auswahl von potentiellen Bewerbern.
Weiterhin sollten die Interessen in den Schulfächern
bei unseren Bewerbern positiv ausgeprägt sein.