Sicherstellung einer vollständigen Digitalisierung von Dokumenten
Um die Unterlagen in einem Unternehmen vollständig und sicher zu archivieren, muss man sich die Rechtslage und die jeweiligen Dokumentenarten ansehen. Notariate und Rechtsanwaltskanzleien müssen sich ab dem 01.07.2022 dem §56 BeurkG zur elektronischen Archivierung stellen. Für dieses Gesetz bieten wir bereits mit der 4-Augen-Verifikation eine rechtskonforme Lösung zur schnellen, automatisierten Archivierung an. Unternehmen und Organisationen können sensible Daten aber ebenso sicher und mit der Garantie auf Vollständigkeit digitalisieren.
Unter der 4-Augen-Verifikation versteht man einen Kontrollmechanismus, der Fehler bei der elektronischen Dokumentenarchivierung anzeigt und somit die Vollständigkeit der Daten gewährleistet. Die Anwendung erfolgt dabei in vier Schritten, die größtenteils automatisch ablaufen:
Die 4-Augen-Verifikation erfüllt zwar die Anforderung des §56 Abs.1 Satz1 BeurkG, bringt aber auch Unternehmen und Organisationen einen Mehrwert, die nicht daran gebunden sind. Durch den automatisierten Prozess wird sichergestellt, dass sämtliche Dokumente Ihres Unternehmens sicher und vollständig digitalisiert werden. Das kann besonders bei anderen, sensiblen Dokumenten wie Verträgen entscheidend sein.
Alle Multifunktionssysteme mit Stapelblatteinzug und der Unterstützung von e-ScanFlow sind für die 4-Augen-Verifikation geeignet. Die nachfolgenden Systeme unterstützen beispielsweise die 4-Augen-Verifikation. Diese Liste ist nicht vollständig. Wenn Sie sich unsicher sein sollten, können Sie uns gerne kontaktieren.
Kontaktieren Sie uns und wir klären Ihre Fragen. Mit unserer persönlichen Beratung, gutem Service und der Expertise im Dokumentenmanagement, helfen wir Ihnen gerne weiter.