Digitalbonus Bayern – so wird Bayern digital

Das erfolgreiche Förderprogramm Digitalbonus Bayern wird bis 2023 fortgesetzt. Haben Sie schon die Zuschüsse für Investitionen in die digitale Ausrichtung Ihres Unternehmen genutzt? 

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DIGITALBONUS BAYERN
(Förderung in Bayern)

Landesweiter Zuschuss ohne Zurückzahlung

Die Digitalisierung ist eine gewaltige Chance für jeden von uns, die genutzt werden soll. Mit einem Zuschuss (ohne Zurückzahlung) von bis zu 50.000€ werden nachhaltige Investitionen in Hard- und Software, sowie die IT-Sicherheit gefördert.

Unterstützung für regionale Betriebe und KMU

Das Förderprogramm "Digitalbonus Bayern" unterstützt unsere bestehende Wirtschaft in Bayern den Schritt in die Digitalisierung zu gehen. Sowohl das regionale Gewerbe – ob Handwerksbetrieb, Steuerberater, Einzelhändler, Gastronom, Unternehmer oder Freiberufler – als auch KMU mit weniger als 250 Mitarbeitern sollten diese Chance nutzen. Mit digitalen Systemen gewährleisten Sie die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Betriebs.

Wer wird gefördert?

Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen

Kleine Unternehmen

  • Mitarbeiter < 50
  • Jahresumsatz < 10 Mio. Euro
  • Bilanzsumme < 10 Mio. Euro

Förderquote bis zu 50% der Gesamtsumme.

Mittlere Unternehmen

  • Mitarbeiter < 250
  • Jahresumsatz < 50 Mio. Euro
  • Bilanzsumme < 43 Mio. Euro

Förderquote bis zu 30% der Gesamtsumme.

Was wird gefördert?

Zwei unterschiedliche Förderbereiche

  • Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen durch Informations- und Kommunikationstechnologie (Software und Hardware) sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen im Unternehmen.
  • Ebenso wird die Einführung und Verbesserung der IT-Sicherheit im Unternehmen gefördert.

Gefördert werden Ausgaben für Leistungen externer Anbieter und die zur Umsetzung der Maßnahme notwendige Hard- und Software.

Was wird NICHT gefördert?

Investitionen ohne innovativen, digitalisierenden Mehrwert

  • Maßnahmen, die bereits begonnen wurden. Die Maßnahme gilt als begonnen, wenn bereits eine rechtsverbindliche Bestellung getätigt oder ein Auftrag zur Erbringung einer Dienstleistung erteilt wurde (ggf. auch nur mündlich)
  • Ausgaben für Standard-Webseiten (herkömmliche Webseiten ohne tiefe funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe) oder Standard-Webshops (insbesondere Standard-Shop-Templates)
  • Standard-Online-Marketing-Maßnahmen (z.B. Suchmaschinenoptimierung, Display-Advertising, Content-Marketing, E-Mail-Marketing und Newsletter)
  • Der Erwerb von Standard-Software (wie herkömmliche Bürosoftware oder Betriebssysteme, E-Mail-Archivierung,) oder Standard-Hardware (wie PCs, Laptops, Tablets, Smartphones, Drucker, Telefone, Telefonanlagen inkl. Software oder Exchange Server)
  • Geräte, Anlagen und Maschinen inklusive zugehöriger Software (z. B. Produktionsanlagen, CNC-Fräsmaschinen, Säge-/Abbundmaschinen, Drucker, Industrieroboter, Automatisierungsanlagen, Oszillografen, Fluorimeter), bei denen in erster Linie die Automatisierung (eines bisherigen analogen Prozesses) und nicht die weitreichende digitale Weiterverarbeitung der Daten im Vordergrund steht
  • Ersatzbeschaffungen
  • Maßnahmen, denen eine gesetzliche Verpflichtung zugrunde liegt (z. B. digitale Kassen, E-Mail-Archivierung)
  • Leistungen, die im Vorfeld der Antragstellung im Rahmen einer Beratung, Planung oder Strukturierung des Projekts erbracht werden
  • Projektbegleitung und Schulung – außer sie stehen im Zusammenhang mit IT-Sicherheitsmaßnahmen
  • IKT-Lösungen, die in anderen Unternehmen zum Einsatz kommen sollen
  • Maßnahmen, die über Mietkauf oder Leasing finanziert werden
  • Personal-, Verwaltungs- und Reiseausgaben des antragstellenden Unternehmens
  • Eigene Entwicklungskapazitäten für Innovationen des antragstellenden Unternehmens
  • Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 4.000 Euro
  • IT-Sicherheitsbeauftragte und Datenschutzbeauftragte
  • Im Bewilligungszeitraum anfallende Lizenzkosten und Systemservicegebühren, die einen Zeitraum von maximal 18 Monaten überschreiten (bitte Angebot vom IT-Dienstleister entsprechend auf 18 Monate aufschlüsseln lassen)
  • Maßnahmen, die bereits im Rahmen anderer Programme (Bund, Länder, EU) gefördert werden

Wie viel wird gefördert?

Förderungssumme, Untergrenze, Förderquote

Digitalbonus Standard

Beim "Digitalbonus Standard" erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro. Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal bekommen.

Digitalbonus Plus

Beim "Digitalbonus Plus" erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 50.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt. Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Plus nur einmal bekommen. Sie müssen sich also für einen der beiden Förderbereiche entscheiden.

Eine Kombination des Digitalbonus Standard mit dem Digitalbonus Plus ist nicht möglich.

Was sind Kriterien für den Digitalbonus Plus?

Anforderungen für den größeren Förderzuschuss

Beim Digitalbonus Plus ist der Innovationsgehalt die maßgebliche Voraussetzung für eine Förderung. Wichtig ist eine detaillierte Beschreibung des Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads – idealerweise mit einer Abgrenzung zu bestehenden Lösungen und der Besonderheit in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Branche.

Sie können dabei auf folgende Kriterien eingehen:

  • Deutlich besserer Digitalisierungsgrad
  • Hoher messbarer Mehrwert
  • Echte Transformation (neues andersartiges Geschäftsmodell)
  • Bedienung neuer Märkte
  • Betrete mit digitalem Produkt/Dienstleistung Neuland
  • Produkt/Dienstleistung erhält durch den IKT-Einsatz völlig neue Einsatzmöglichkeiten oder Funktionalitäten
  • Signifikante Änderung von Prozessen

Die Optimierung von Unternehmensprozessen durch den Einsatz von z.B. ERP-, CRM-, Dokumentenmanagement-, Warenwirtschaftssystemen etc. zählt zu den häufigen Digitalisierungsmaßnahmen, die durch den Digitalbonus Standard unterstützt werden. Eine darüber hinaus gehende innovative Besonderheit der Maßnahme – wie beispielsweise eine technisch besonders anspruchsvolle Lösung, eine branchenspezifische Besonderheit oder ein hoher Grad an Vernetzung – können ein Projekt zu einem Plus-Projekt machen.

Wie kann man die Förderung beantragen?

Antragsstellung und Begleitung

  1. Im Vorfeld kontaktieren Sie Ihre zuständige Bezirksregierung.
  2. Über das Online-Antragsformular beantragen Sie Ihre Förderung.
  3. Prüfen Sie vor dem Versand, ob Sie alle notwendigen Anlagen hochgeladen haben. Versenden Sie den Antrag.
  4. Drucken Sie den Antrag und die De-Minimis Erklärung aus. Senden Sie die Unterlagen unterschrieben per Post innerhalb von 4 Wochen an Ihre zuständige Bezirksregierung.
  5. Nachdem Sie die Eingangsbestätigung erhalten haben, können Sie mit dem Digitalisierungsvorhaben auf eigenes Risiko beginnen. Alternativ, warten Sie vorab die Prüfung und den Erhalt des Förderbescheids ab.

Der einfache Weg zur Förderung

Kriterien, Antragsabläufe, Regularien - alles zu komplex?

Wir haben bereits zahlreiche Projekte mit dem Digitalbonus Bayern förderfähig umgesetzt. Durch die Erfahrungen die wir bereits mit anderen Kunden gewonnen haben, können wir Sie optimal bei der Antragsstellung beraten und liefern Ihnen die Umsetzung aus erster Hand.

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Serviceleistungen

Beratung

Als Komplettanbieter verfügen wir über die notwendige 360°-Perspektive.

Planung

Wir planen mit ihnen gemeinsam und realisieren ihre Ziele, auch während Bauprozessen.

Lieferung

Termingerecht bis zu ihrer Haustür.

Montage

Professionell durch unser hauseigenes Schreiner- und Montageteam.

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